Informationen des Rechts- und Sozialreferats
zum Thema: Auslandskrankenversicherung
Auf Wunsch zahlreicher Mitglieder und Teilnehmer der
ZfA-Vorbereitungslehrgänge in Köln haben wir uns für den
Abschluss eines Krankenversicherungs-Rahmenvertrags mit der DKV
(Deutsche Krankenversicherung AG, Aachener Str. 300, D-50933 Köln)
entschieden.
Der Versicherer bietet allen unseren Mitgliedern, die
sich entweder im aktiven Auslandsschuldienst befinden oder dorthin
vermittelt werden, für den Zeitraum ihrer Auslandstätigkeit
umfassenden Krankenversicherungsschutz zu einmalig günstigen
Gruppenvertragskonditionen an.
Im Klartext: Diese Konditionen werden nur
VdLiA-Mitgliedern eingeräumt, die für ihren bevorstehenden
Auslandseinsatz noch eine Krankenversicherung suchen, weil die
bisherige keine Auslandsrisiken abdeckt oder zu teuer geworden ist.
Der DKV-GLOBALITY-TARIF sieht folgende Gruppen und Konditionen vor:
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PLK/ OLK
Rahmenvertrags Nr. DKVI/84040
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ADLK
Rahmenvertrags Nr. DKVI/84045
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Versicherungsschutz:
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monatl. Beitrag pro Person:
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monatl. Beitrag pro Person:
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Weltweit ohne USA
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201,00 €
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bei Beihilfeanspruch 50%
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= 143,00 €
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bei Beihilfeansrpuch 70 %
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= 85,00 €
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bei Beihilfeanspruch 80 %
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= 31,00 €
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· Aufnahme ohne Risikoprüfung
· Weltweites dichtes Netz an Beratungsstellen über Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken etc.
· Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland und während des Heimaturlaubs in Deutschland
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100%ige Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen und Hilfsmittel im
· ambulanten
· stationären und
· zahnärztlichen Bereich
Zu beachten sind abgestufte Leistungsbegrenzungen bei Zahnersatz, im stationären Bereich und bei manchen Hilfsmitteln.
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Globality-Tarifs der DKV.
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Restkosten-Erstattung aller beihilfefähigen Aufwendungen an
· ambulanten
· stationären und
· zahnärztlichen Heilbehandlungen und Hilfsmitteln.
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Globality-Tarifs der DKV.
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Es handelt sich hier um eine
Risiko-Auslandskrankenversicherung, d.h. der Versicherer bildet keine
Alterungsrückstellungen, was für das zeitlich begrenzte
Risiko zweckmäßig und fianziell günstig ist.
Wir raten unseren Mitgliedern, die in den
Auslandsschuldienst gehen, vor einem Wechsel der Krankenversicherung
einen Preis-Leistungs-Vergleich anzustellen und ggfs. mit der alten KV
eine Anwartschaft zu vereinbaren. Diese
erlaubt den Wiedereintritt in die alte Krankenversicherung nach der
Rückkehr aus dem Ausland zu den alten Konditionen und sieht die
durchgehende Bildung von Alterungsrückstellungen während der
ADLK-Zeit vor.
Weitere Infos zu diesem Thema auf unserer Homepage unter: www.vdlia.de
oder: DKV, 02501/441800, Fax: 0251/490 12 70 ,E-Mail: Stefan.Karasch@dkv.com
oder: Rechts- und Sozialreferat des VDLIA, Tel: +49-040/522 088 30; rheinberger@vdlia.de