Verband Deutscher Lehrer im Ausland

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Heft 02/10

Themen:

Schwerpunkt:
Unsere Partner im
In- und Ausland

30 Jahre
„Begegnungen“ –
Jubiläumsfestakt

Portfolioarbeit
in der Praxis

 

Informationen des Rechts- und Sozialreferats

zum Thema: Auslandskrankenversicherung

 

Auf Wunsch zahlreicher Mitglieder und Teilnehmer der ZfA-Vorbereitungslehrgänge in Köln haben wir uns für den Abschluss eines Krankenversicherungs-Rahmenvertrags mit der DKV (Deutsche Krankenversicherung AG, Aachener Str. 300, D-50933 Köln) entschieden.

Der Versicherer bietet allen unseren Mitgliedern, die sich entweder im aktiven Auslandsschuldienst befinden oder dorthin vermittelt werden, für den Zeitraum ihrer Auslandstätigkeit umfassenden Krankenversicherungsschutz zu einmalig günstigen Gruppenvertragskonditionen an.

Im Klartext: Diese Konditionen werden nur VdLiA-Mitgliedern eingeräumt, die für ihren bevorstehenden Auslandseinsatz noch eine Krankenversicherung suchen, weil die bisherige keine Auslandsrisiken abdeckt oder zu teuer geworden ist.

Der DKV-GLOBALITY-TARIF sieht folgende Gruppen und Konditionen vor:

 

PLK/ OLK

Rahmenvertrags Nr. DKVI/84040

ADLK

Rahmenvertrags Nr. DKVI/84045

 

 

 

Versicherungsschutz:

monatl. Beitrag pro Person:

monatl. Beitrag pro Person:

 

 

 

Weltweit ohne USA

201,00 €

bei Beihilfeanspruch 50%

=   143,00 €

bei Beihilfeansrpuch 70 %

=     85,00 €

bei Beihilfeanspruch 80 %

=     31,00 €

 

 

 

 

 

·        Aufnahme ohne Risikoprüfung

·        Weltweites dichtes Netz an Beratungsstellen über Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken etc.

·        Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland und während des Heimaturlaubs in Deutschland

100%ige Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen und Hilfsmittel im

·           ambulanten

·           stationären und

·           zahnärztlichen Bereich

 

Zu beachten sind abgestufte Leistungsbegrenzungen bei Zahnersatz, im stationären Bereich und bei manchen Hilfsmitteln.

 

Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Globality-Tarifs der DKV.

Restkosten-Erstattung aller beihilfefähigen Aufwendungen an

 

·           ambulanten

·           stationären  und

·           zahnärztlichen Heilbehandlungen und Hilfsmitteln.

 

 

 

 

 

Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Globality-Tarifs der DKV.

Es handelt sich hier um eine Risiko-Auslandskrankenversicherung, d.h. der Versicherer bildet keine Alterungsrückstellungen, was für das zeitlich begrenzte Risiko zweckmäßig und fianziell günstig ist.

Wir raten unseren Mitgliedern, die in den Auslandsschuldienst gehen, vor einem Wechsel der Krankenversicherung einen Preis-Leistungs-Vergleich anzustellen und ggfs. mit der alten KV eine Anwartschaft zu vereinbaren. Diese erlaubt den Wiedereintritt in die alte Krankenversicherung nach der Rückkehr aus dem Ausland zu den alten Konditionen und sieht die durchgehende Bildung von Alterungsrückstellungen während der ADLK-Zeit vor.

Weitere Infos zu diesem Thema auf unserer Homepage unter: www.vdlia.de

oder:  DKV, 02501/441800, Fax: 0251/490 12 70 ,E-Mail: Stefan.Karasch@dkv.com

oder:  Rechts- und Sozialreferat des VDLIA, Tel: +49-040/522 088 30; rheinberger@vdlia.de

 

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