Satzung des Verbandes Deutscher Lehrer im Ausland
§ 1 Allgemeine Kennzeichnung
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Der Verband führt den Namen "Verband Deutscher Lehrer im Ausland",
abgekürzt "VDLiA".
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Der Verband ist unabhängig sowie parteipolitisch und konfessionell
neutral.
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Der Sitz des Verbandes ist Köln.
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Der Verband soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
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Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 2 Zweck und Aufgaben
Der allgemeine Zweck des Verbandes ist die
Förderung der Völkerverständigung durch Bildung und
Erziehung. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verband ist
selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Als besondere Aufgabe sieht der Verband
an:
- Förderung des deutschen Auslandsschulwesens
- Kontaktpflege mit Kulturinstituten, Schule und Hochschulen, die zur Vermittlung der deutschen Sprache und Kultur beitragen
- Förderung des bilingualen Schulwesens und des Unterrichts in Deutsch als Fremdsprache im Inland
- Zusammenarbeit mit politischen, pädagogischen und
wissenschaftlichen Instituten im Inland, die sich mit Fragen des
internationalen Kulturaustausches befassen
- Vertretung der Forderung seiner Mitglieder nach Gleichstellung der Auslandslehrer mit den Bundesbediensteten im Ausland
- Vertretung der Interessen der im Ausland tätigen
Mitglieder gegenüber den Behörden, Schulträgern und der
Öffentlichkeit
- Wahrnehmung der Interessen der zurückgekehrten Auslandslehrer in beruflicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht
- Rat und Hilfe für in Not geratene Mitglieder
§ 3 Mitgliedschaft
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Der Verband besteht aus ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
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Mitglieder des Verbandes können werden:
Angehörige pädagogischer und wissenschaftlicher Berufe, die
im Ausland tätig werden wollen, es sind und waren; Personen und
Institutionen des In- und Auslandes, die gewillt sind, den Zweck und
die Aufgaben des Verbandes zu fördern und zu unterstützen.
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Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende ernennen.
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Die Beitrittserklärung ist dem Vorstand
des Verbandes schriftlich einzureichen. Über die Aufnahme
entscheidet der Vorstand.
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Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
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Entscheidend für die Festsetzung des
Mitgliederbeitrags ist der Status (Inland/Ausland) des Mitglieds am
01.Januar eines jeden Jahres.
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Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt und Ausschluß.
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Der Austritt aus dem Verband ist nur mit dem
Ablauf eines Kalenderjahres möglich. Die Austrittserklärung
muß schriftlich abgefaßt sein und dem Vorstand bis
spätestens zum 30.September zugehen. (Datum des Poststempels)
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Der Ausschluß durch den Vorstand kann
erfolgen: bei Nichtbezahlen der festgesetzten Beiträge, bei
schwerer Schädigung der Interessen des Verbandes. Gegen den
Ausschluß kann die Entscheidung der Mitgliederversammlung
angerufen werden.
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Ausscheidende Mitglieder verlieren alle Rechte am Vermögen des Verbandes.
§4 Organe
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Organe des Verbandes sind die Mitgliederversammlung, der Arbeitskreis aktiver Auslandslehrer und der Vorstand.
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Soweit sich Mitglieder in Schul- und
Regionalgruppen organisieren und Obleute bzw. weitere
Repräsentanten wählen, gelten diese ebenfalls als Organe des
Verbandes.
§5 Mitgliederversammlung
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Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlußfassende Organ des Verbandes.
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Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt in der Regel alle zwei Jahre zusammen.
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Auf Beschluß des Vorstandes oder wenn 25%
der Mitglieder unter schriftlicher Angabe der zu besprechenden
Tagesordnungspunkte dies beantragen, findet eine außerordentliche
Mitgliederversammlung statt.
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Einladungen mit Angabe der vorläufigen
Tagesordnung zu ordentlichen und außerordentlichen
Mitgliederversammlungen müssen spätestens acht Wochen vorher
erfolgen. Sie ergehen durch die Verbandszeitschrift: "Der Deutschen
Lehrer im Ausland", ggf. durch eine persönliche schriftliche
Einladung an jedes Mitglied.
Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere:
- Bestimmung der Richtlinien für die Arbeit
des Verbandes - Aussprache über die Berichte des Vorstandes -
Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer - Entlastung des
Vorstands - Verabschiedung des Haushalts - Wahl des Vorsitzenden, des
Geschäftsführers, des Schatzmeisters und der
Kassenprüfer - Beschlußfassung über die endgültige
Tagesordnung, über Anträge und über
Satzungsänderungen (vgl. aber §7.7) - Die Leitung der
Mitgliederversammlung mit Ausnahme der Wahl des Vorstands und der
Kassenprüfer, liegt beim amtierenden Vorstand. Der neu
gewählte Vorstand tritt sein Amt unmittelbar nach Ablauf der
Mitgliederversammlung an.
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Die Mitgliederversammlung entscheidet mit der
Mehrheit der gültigen Stimmen, bei Satzungsänderungen mit
Zweidrittelmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als
abgelehnt.
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Über die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung und des Vorstandes ist eine vom Vorsitzenden und
vom Geschäftsführer zu unterzeichnende Niederschrift
anzufertigen.
§ 6 Arbeitskreis aktiver Auslandslehrer.
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Der Arbeitskreis dient der Verstärkung der
Einwirkungsmöglichkeit der aktiven Auslandslehrer auf die Politik
des Verbandes.
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Im Arbeitskreis sind nur solche Mitglieder des
Verbandes stimmberechtigt, die zum Zeitpunkt einer
Mitgliederversammlung als Fachberater oder als Lehrer im Ausland oder
in Deutschland an einer Europaschule tätig sind.
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Dem Arbeitskreis obliegt die Sichtung der einer
Mitgliederversammlung vorliegenden Anträge, er berät und
diskutiert die aktuellen Probleme der Auslandsschulen, er kann aus
einen Beratungen selbst Anträge an die Mitgliederversammlungen
stellen.
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Der Arbeitskreis tritt in der Regel zwei Tage vor einer Mitgliederversammlung zusammen.
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Die Leitung des Arbeitskreises liegt bei einem Mitglied des Vorstands.
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Die Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitskreises steht allen Mitgliedern des Verbandes offen.
§ 7 Vorstand
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Der Vorstand leitet den Verband.
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Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister und mindestens vier Referenten.
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Der Geschäftsführer ist der stellvertretende Vorsitzender.
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Der geschäftsführende Vorstand
besteht aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem
Schatzmeister, die von der Mitgliederversammlung in getrennten
Wahlgängen gewählt werden. Die Referenten, die nicht zum
geschäftsführenden Vorstand gehören, werden nach
Abstimmung mit den beiden anderen gewählten Vorstandsmitgliedern
vom Vorsitzenden berufen.
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Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines
Vorstandsmitgliedes, das nicht dem geschäftsführenden
Vorstand angehört, ergänzt sich der Vorstand durch Berufung
eines neuen Referenten gem. §7 Abs.4. Im Falle des vorzeitigen
Ausscheidens eines Mitglieds des geschäftsführenden Vorstands
wählt der Vorstand aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder eine
Person in die entsprechende Funktion.
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Je zwei Vorstandsmitglieder haben gemeinsam
Vertretungsbefugnis, davon muß eines der Vorsitzende oder sein
Stellvertreter sein. Der Vorsitzende, der Geschäftsführer und
der Schatzmeister haben jedoch Alleinvertretungsbefugnis.
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Dem Vorstand obliegt insbesondere:
- im Rahmen der Beschlüsse der
Mitgliederversammlung die Verbandspolitik zu führen, den Verband
und seine einzelnen Mitglieder gegenüber allen zuständigen
Behörden zu vertreten, die Geschäfte des Verbandes zu
führen und das Verbandsvermögen zu verwalten - die
Mitgliederversammlungen vorzubereiten und zu leiten -
Arbeitsausschüsse und Einzelpersonen mit Sonderaufgaben zu
betrauen. - Der Vorstand kann Satzungsänderungen redaktioneller
Art beschließen, die von dem Registergericht gewünscht
werden.
§ 8 Vergütung
Jede Tätigkeit für die Zwecke des
Verbandes ist ehrenamtlich. Mittel des Verbandes dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütung begünstigt . werden.
§9 Zeitschrift
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Die Information der Mitglieder erfolgt durch eine Verbandszeitschrift.
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Die Zeitschrift des VDLiA steht allen Mitgliedern zur Veröffentlichung offen.
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Verantwortlich für die Redaktion der
Zeitschrift ist der Referent für die Schriftleitung. Die
Verantwortung für den Inhalt trägt der Vorsitzende.
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Sie wird allen Mitgliedern kostenlos zugestellt.
§10 Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes
oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des
Verbandes an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder
an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks
Verwendung für die Förderung der
Völkerverständigung durch Bildung und Erziehung. Die
Mitgliederversammlung bestimmt mit einfacher Mehrheit die zu
begünstigende Körperschaft. § 11 Geschäfts- und
Wahlordnung Alles weitere regelt die Geschäfts- und Wahlordnung,
über die die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der
gültigen Stimmen entscheidet. Sie ist nicht Bestandteil dieser
Satzung. beschlossen von der Mitgliederversammlung während der
22.Hauptversammlung in Weimar 1995