Verband Deutscher Lehrer im Ausland

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Informationen des Rechts- und Sozialreferats

zum Thema: Auslandskrankenversicherung

 

Auf Wunsch unserer Mitglieder und zahlreicher Teilnehmer der ZfA-Vorberei-tungslehrgänge in Köln, die den Verband immer wieder nach einem zuverlässigem Krankenversicherungsschutz für die Zeit im Ausland gefragt haben, haben wir uns nach intensiven Verhandlungen für den Abschluss eines Krankenversicherungs-Rahmenvertrags mit der DKV (Deutsche Krankenversicherung AG, Aachener Str. 300, D-50933 Köln) entschieden.

Der Versicherer bietet demnach allen unseren Mitgliedern, die sich entweder im aktiven Auslandsschuldienst befinden oder dorthin vermittelt werden, für die Zeit ihrer Auslandstätigkeit umfassenden Krankenversicherungsschutz zu Gruppenvertragskonditionen an. Im Klartext: Diese Konditionen werden nur VdLiA-Mitgliedern eingeräumt, die für ihren bevorstehenden Auslandseinsatz noch eine Krankenversicherung suchen, weil die bisherige keine Auslandsrisiken abdeckt oder zu teuer geworden ist.

 

Der DKV-GLOBALITY-TARIF sieht folgende Gruppen und Konditionen vor:

 

 

PLK/ OLK

Rahmenvertrags Nr. DKVI/84040

ADLK

Rahmenvertrags Nr. DKVI/84045

 

 

 

Versicherungsschutz:

monatl. Beitrag pro Person:

monatl. Beitrag pro Person:

 

 

 

Weltweit ohne USA

201,00 €

bei Beihilfeanspruch 50%

=   143,00 €

bei Beihilfeansrpuch 70 %

=     85,00 €

bei Beihilfeanspruch 80 %

=     31,00 €

 

 

 

 

 

·        Aufnahme ohne Risikoprüfung

·        Weltweites dichtes Netz an Beratungsstellen über Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken etc.

·        Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland und während des Heimaturlaubs in Deutschland

100%ige Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen und Hilfsmittel im

·           ambulanten

·           stationären und

·           zahnärztlichen Bereich

 

Zu beachten sind abgestufte Leistungsbegrenzungen bei Zahnersatz, im stationären Bereich und bei manchen Hilfsmitteln.

 

Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Globality-Tarifs der DKV.

Restkosten-Erstattung aller beihilfefähigen Aufwendungen an

 

·           ambulanten

·           stationären  und

·           zahnärztlichen Heilbehandlungen und Hilfsmitteln.

 

 

 

 

 

Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Globality-Tarifs der DKV.

 

Es handelt sich hier also um eine typische Auslandskrankenversicherung, die interessierte Mitglieder abschließen können.

Wir sind der Meinung, dass dieses Angebot attraktiv ist und den KollegInnen im Ausland preis-leistungsmäßig eine angemessene Absicherung für den Krankheitsfall bietet.

Dennoch raten wir allen unseren Mitgliedern, die in den Auslandsschuldienst gehen, vor einem Wechsel der Krankenversicherung einen Preis-Leistungs-Vergleich anzustellen. Beihilfeberechtigte sollten statt eines Wechsels die alte KV während der ADLK-Zeit ruhen lassen.

Weitere Infos zu diesem Thema und Beitrittsformulare finden Sie in unserem Mitgliederbereich.

oder:  DKV, 0251/441800, Fax: 0251/490 12 70 ,E-Mail: Stefan.Karasch@dkv.com

oder:  Rechts- und Sozialreferat des VDLIA, Tel: +49-040/522 088 30; rheinberger@vdlia.de

 

 

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