Vorwort zum Leserbrief: „Ein Auslandsschulamt muss her!“ von Johannes Geisler
Unter der Überschrift „Wem gehören die deutschen Auslandsschulen?“ mit dem Untertitel „Auswärtiges Amt, Kultus- und Finanzminister streiten über ihre Rechte und Pflichten“ erschien am 10.06.2009 in der FAZ ein Artikel der Bildungsexpertin Heike Schmoll. Sie stellt in ihrer Veröffentlichung dar, dass der Außenminister durch seine Bildungsoffensive „Schulen – Partner der Zukunft“ die „Außenwissenschaftspolitik“ nicht nur „ins öffentliche Bewusstsein rückte“, sondern auch die Kultusminister aufschreckte, die sich zu ihrer „Bildungsverantwortung im Ausland“ zu bekennen genötigt sähen und so in einen Streit mit dem AA gerieten.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) sähe sich nicht nur in ihrer Kompetenz als Verantwortliche für die Bildungsgänge und Prüfungsabschlüsse an den Auslandsschulen gefährdet, die einen nahtlosen Übergang in das deutsche Schulsystem gewährten, sondern auch durch neue Initiativen u. a. durch die Einstellung neuer pädagogischer Fachkräfte in ihrem Recht der Kulturhoheit übergangen.
Ein weiterer Streitpunkt sei das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD), „das der Außenminister gern unterschrieben hätte, für das die KMK aber die Zuständigkeit reklamiert“, weil es nicht nur die Zugangsberechtigung zum deutschen Hochschulstudium darstellt, sondern auch ein „sprach – didaktisches Diagnose- und Beratungsinstrument für Deutschlerner im Ausland“ ist.
Ein zusätzlicher Wildwuchs im Prüfungswesen stellten die zur Zeit noch 17 verschiedenen Hochschulzugangsberechtigungen im Ausland dar, hervorgerufen durch Übertragungen aus den Bundesländern und garniert mit indigenen schulischen Gegebenheiten. Hier will sich die KMK auf einen einheitlichen Abiturabschluss einigen.
Gravierend für die Auslandsdienstkräfte ist jedoch die quasi Dichotomie in den Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern und die daraus resultierende unterschiedliche Behandlung der Auslandslehrer. Die Abordnungen, die Zuwendungen, die Versorgungsbezüge, die Ruhestandsbezüge seien – laut der Autorin – nur einige der Streitpunkte.
Aus der Innensicht eines Auslandslehrers hat sich unser Vorstandsmitglied Johannes Geisler in dem nachfolgenden Leserbrief, der am 30.07.2009 unter der Überschrift „Wildwuchs im deutschen Auslandsschulwesen“ in der FAZ erschien, mit weiteren Aspekten zu Wort gemeldet.
Absender: Johannes Geisler, Emser Str. 282 a, 56076 Koblenz, Tel. 0261/1334361
Leserbrief zu: Wem gehören die deutschen Auslandsschulen? /Von Heike Schmoll; FAZ, 10.06.2009. Nr. 132, S. 7
Ein Auslandsschulamt muss her!
Zu Frau Schmolls informativen Artikel über den Streit in der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik vom 10.06.09. S. 7 noch einige Anmerkungen aus Sicht eines 15 Jahre im Auslandsschuldienst Betroffenen.
Auch die kleine Schar der deutschen Auslandslehrer leidet unter der föderativen Aufsplitterung.16 Bundesländer, jedes mit eigenen Prüfungsordnungen für Lehrer und Schüler, entsenden Auslandslehrer, die fünf neuen dabei nicht verbeamtete Lehrer. Die Länderbehörden zeigen ihre Macht bei der Freistellung: oft kein Hang, einen Bewerber gehen zu lassen, Tendenzen zur zeitlich verzögerten Freistellung, zur gänzlichen Blockierung, oder dazu, die Auslandsdienstzeit unüblich früh zu beenden etc…
Elf verschiedene Lehrertypen wurden an deutschen Auslandsschulen ermittelt. Diese unterscheiden sich durch ihre unterschiedlich hohen, freiwilligen Zuwendungen (rechtlich relevant: nicht „Gehalt“) und Zulagen als ADLK (Auslandsdienstlehrkraft: beurlaubte Beamte, beihilfeberechtigt), LPLK (Landesprogrammlehrkraft: beurlaubte Beamte, vom Bundesland bezahlt, beihilfeberechtigt), als BPLK (Bundesprogrammlehrkraft: ohne Anstellung oder vom Land beurlaubt, nicht beihilfeberechtigt), oder OLK (Ortlehrkraft, beurlaubt, Privatvertrag mit dem Auslandsschulverein, nicht beihilfeberechtigt) oder als… usw. Sie alle arbeiten an denselben deutschen Schulen bei verschiedenem Verdienst und dazu mit oder ohne soziale Absicherung in der ganzen Welt als deutsche Kulturträger im Interesse der Bundesrepublik Deutschland!
Problematisch ist auch die Frage der Pensionsrückstellung: z. T. problemlos, in Frage gestellt, neuerdings bis zur Verpflichtung, sie selbst zu zahlen! Anerkennung der Dienstzeit im Ausland: mal ja, mal nein. Gleiches gilt für die Anerkennung der doppelten Dienstzeit in gesundheitsgefährdenden Gebieten. Die Liste ließe sich fortsetzen. Der chaotische Wirrwarr setzt sich an den Auslandsschulen fort, da diese dem Schulrecht der jeweiligen Länder und zudem auch den Vorstellungen der Schulvereine – wie berichtet – als Träger der Privatschule unterliegen. Demokratische Strukturen? Teils, teils, z. B.: je nach Land oder freiwilligem Zugeständnis im Rahmen der Landesgesetze: Lehrerbeiräte von erwünscht, geduldet, abgelehnt bis verboten, evtl. nur im schulischen Qualitätsmanagement lobend erwähnt.
Als kleine Gruppe werden die Auslandslehrer jedweder Couleur in Deutschland rechtlich oft vergessen: Manche bekommen Kindergeld, andere nicht; manche erhalten wie Missionare Elterngeld, andere nicht (Weil z. B. die dt. Auslandsschule auf der Liste der Schulen mit deutschen Abschlüssen vergessen wurde!)… etc. So wirkt sich auch für die Lehrer mit schwerwiegenden Folgen die Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Brasilien aus. Zwar wurden mit zusätzlichen über 40 Mio. Euro die Anzahl der von Deutschland geförderten Schulen fast verdoppelt, wobei der Löwenanteil an das Goethe – Institut im Rahmen der PASCH – Initiative verteilt wurde, aber eine Verbesserung der finanziellen und sozialen Absicherung der von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betreuten Lehrer fand nicht statt.
Die Ungleichbehandlung liegt nicht an der Unfähigkeit der Verwaltungsbeamten, sie liegt in der föderalen Struktur der Kulturhoheitbewahrungsmentalität mit ihren je eigenen Gesetzen und Vorschriften begründet.
Um als rechtlich und sozial homogene Gruppe politisch berücksichtigt zu werden, um eine relativ soziale und pädagogisch einheitliche Linie zu finden, müsste wie in anderen Ländern ein von einem deutschen Auslandsschulamt betreuter, zumindest zeitweiliger Auslandslehrerstatus eingeführt werden. Das ergäbe die notwendigen Synergieeffekte im Ausland, aber auch im Inland. Bislang kümmern sich nur der „Verband der deutschen Lehrer im Ausland“ (VDLiA) und sein Partner bei der GEW (AGAL) mit nur mühsamen und beschiedenen Erfolgen um die Vertretung und Belange der Lehrer, so z.B. auch um die notwendige Wiedereingliederung. Diese Lehrer könnten ihre im Ausland erworbenen Fähigkeiten bikultureller Kompetenz vorteilhaft im innerdeutschen Schuldienst einbringen. Es wäre zu wünschen, dass man sich nicht nur zum Wohl der so notwendigen „Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik“ von allen Seiten annähert und ein einheitliches System aufbaut.
Johannes Geisler, Koblenz
(Veröffentlicht in der Zeitschrift des VDLiA: Deutsche Lehrer im Ausland, Nr. 3; 56. Jahrgang, September 2009, S. 227f.)